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Wohnen

Bewilligungen

AUFENTHALTSBEWILLIGUNG FL

Die möglichen Bewilligungstypen für den Wohnsitz in Liechtenstein zur Erwerbstätigkeit sind auf der Webseite des Ausländer und Passamts beschrieben. Grundsätzlich gilt, dass aufgrund des anhaltenden und grossen Zuwanderungsdrucks eine Aufenthaltsbewilligung (B) nur dann erteilt wird, wenn die Grenzgänger Tätigkeit nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Die Regierung entscheidet wie bisher nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung der Wettbewerbsneutralität.
Im Rahmen eines speziellen Auslosungsverfahren angelehnt an das „Green Card Verfahren“ in Amerika werden insgesamt jährlich 28 Aufenthaltsbewilligungen für erwerbstätige EWR-Bürger und 8 Aufenthaltsbewilligungen für nicht erwerbstätige EWR-Bürger verlost.
Das Auslosungsverfahren wird zweimal jährlich, jeweils im Frühling und im Herbst, durchgeführt.
Hier ist insbesondere auch darauf zu achten, dass die Gebühren für die Vor- und Schlussauslosung fristgerecht (Valutadatum) bezahlt werden.

Der überwiegende Teil der ausländischen Arbeitnehmer wohnt in der Schweiz, in Österreich oder in Deutschland und geht seiner Beschäftigung in Liechtenstein als Grenzgänger nach.
Weitere Informationen erhältst du ebenfalls beim Ausländer- und Passamt.

ANMELDUNG BEI DER GEMEINDE

Innerhalb von 8 Tagen nach dem Zuzug nach Liechtenstein musst du dich auf dem Einwohneramt der Gemeinde anmelden. Sofern du noch nicht über eine Wohnung verfügst, ist eine Anmeldung auf die Hoteladresse möglich. Hierzu wird die Vorlage nachstehender Dokumente verlangt:

  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung sofern relevant auch für die Familie des Zuzuges
  • Reisepass
  • Mit Kindern: Kopie Schulanmeldung

Die Dokumente müssen in deutscher Sprache vorliegen. Ausländische Dokumente sollten mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche vorgelegt werden. Dokumente in englischer oder französischer Sprache werden in der Regel auch ohne deutsche Übersetzung akzeptiert.

VERLÄNGERUNG DER AUFENTHALTSERLAUBNIS

Der Ausländerausweis (B-Ausweis) muss für EU und EFTA-Bürger alle 5 Jahre verlängert werden, vorausgesetzt der Pass ist 5 Jahre gültig. Für alle übrigen Nationalitäten gilt eine jährliche Verlängerungspflicht. Üblicherweise erfolgt ein entsprechender Hinweis automatisch durch die zuständige Behörde rechtzeitig vor Ablauf der Bewilligungsfrist.
Falls diese Unterlagen wider Erwarten nicht eintreffen, solltest du dich auf jeden Fall rechtzeitig, mindestens 3 Wochen vor Ablauf der Jahresfrist beim Ausländer- und Passamt melden und die Verlängerung beantragen.

Konsulat

Konsulat

Hilti empfiehlt dem Mitarbeiter, sich bei seinem zuständigen Konsulat über mögliche nationale bzw. lokale Gesetzesbestimmungen sowie über sonstige länderspezifische Besonderheiten eigenständig und pro aktiv zu erkundigen, um etwaigen Nachteilen vorzubeugen, die sich durch das Versäumnis  durch Anmeldungen, Registrierungen oder Sonstigem im Zusammenhang mit dem Zuzug und/oder Wegzug aus dem Wohnland ergeben können. Hilti übernimmt hierfür keine Verantwortung, trägt keine Kosten und führt keine Steuern ab, dies liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Mitarbeitenden.

Wohnungssuche

Gemäss deiner Integrationsvereinbarung wirst du durch einen Relocation Partner bei der Wohnungssuche unterstützt. Vorab kannst du dich sich über aktuelle Wohnungsangebote unter folgenden Links ein Bild machen:

Weitere Informationen über den regionalen Wohnungsmarkt erhältst du auch bei deiner Wohngemeinde.
 
Nach deinem offiziellen Start bei Hilti findest du unteranderem im Flohmarkt  auf REDi Angebote von Hilti Mitarbeitenden.

In Liechtenstein geniessen Mieter einen relativ hohen Wohnungsstandard. Im Normalfall sind Miet- wie auch Eigentumswohnungen voll ausgestattet. Zu einer typischen Wohnung gehören:

  • Einbauküche: Du kannst und musst keine eigene Küche in die neue Wohnung mitbringen.
  • Waschküche mit Waschmaschine: Sie nutzen häufig eine Waschmaschine gemeinsam mit Ihren Nachbarn. Ein entsprechender Anschluss in der Wohnung ist eher selten.
  • Makellose Reinigung vor dem Einzug: Der Vormieter muss die Wohnung top gereinigt übergeben.
  • Kleine Rennovationsarbeiten: Vor der Übergabe der Wohnung sind Rennovationsarbeiten wie zum Beispiel das Streichen stark beschmutzter Wände üblich. Eine zwangsläufige Abnützung der Wohnung gilt als normal und ist im Mietzins bereits inbegriffen. Grössere Mängel und eine übermässige Abnützung gehen zu Lasten des Mieters.

Wohnungsmiete

MIETZINS UND NEBENKOSTEN

Der Bruttomietzins (in Deutschland auch als „warm“ bezeichnet) setzt sich aus dem Nettomietzins („kalt“) und den Nebenkosten zusammen. Zu diesen gehören generell vor allem: Heiz- und Warmwasserkosten, Treppenreinigung, Abwassergebühren, Strom. Diese werden üblicherweise zunächst pauschal in Rechnung gestellt. Am Ende eines Jahres werden die Gebühren dann nach dem konkreten Verbrauch abgerechnet (sog. Nebenkostenabrechnung).
 
Informationen zum Thema Strom und Elektrizität erhältst du bei den Liechtensteinischen Kraftwerken

 

KAUTION (MIETZINSDEPOT)

In Liechtenstein wird üblicherweise vom Mieter die Zahlung einer Kaution verlangt. Die Höhe der Kaution darf höchstens drei Monatsmieten betragen. Die Kaution muss meistens noch vor dem Einzug hinterlegt werden. Die Hinterlegung erfolgt entweder auf einem gesonderten Kautionskonto, einem Sparbuch oder in Form einer Bankgarantie. Der Betrag muss zu den banküblichen Zinsen angelegt werden. Beim Auszug wird die Kaution zusammen mit den Zinserträgen wieder an den Mieter ausbezahlt. Bei allfälligen Schäden kann ein Abzug getätigt werden. Die Rückforderung musst du selbst überwachen.

WOHNUNGS- UND SCHLÜSSELÜBERGABE

Sowohl beim Ein- als auch beim Auszug solltest du bei der Wohnungs- und Schlüsselübergabe zusammen mit dem Vermieter ein genaues Übergabeprotokoll erstellen. In diesem Protokoll wird der aktuelle Zustand der Wohnung dokumentiert, etwaige Schäden oder noch zu erledigende Reparaturarbeiten werden schriftlich festgehalten.

Beim Auszug haftest du nicht für die normale Abnützung von Wohnungs- und Einrichtungsgegenständen, sondern nur für vorsätzlich verursachte Schäden, für verlorene Gegenstände oder für eine übermässige Abnützung. Verlangt der Vermieter bei Mietende die Instandsetzung, so muss er beweisen, dass die Räume bei Mietbeginn mängelfrei waren.

KÜNDIGUNG UND VORZEITIGER AUSZUG

Oftmals wird vereinbart, dass im ersten Jahr keine Kündigung der Wohnung möglich ist. Ansonsten beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnraum 3 Monate. Die Kündigungen sind entweder zu jedem Monatsende möglich oder aber nur zu bestimmten Terminen (üblich: nur zum Quartalsende mit Ausnahme zum 31.12.). Weitere Infos findest du in deinem Mietvertrag.

Wer ausserhalb der vertraglichen Termine ausziehen möchte, sollte folgendes beachten: Per Einschreiben kündigen und den Vermieter über den vorzeitigen Auszug informieren.

Grundsätzlich haftest du für alle mietvertraglichen Verpflichtungen (insb. Mietzinszahlung) bis zur ersten vertraglich Kündigungsmöglichkeit. Dem kannst du entgehen, indem du dem Vermieter potentielle Nachmieter anbieten. Wenn du mindestens von drei Ersatzmieter/innen deren Bereitschaft zur Wohnungsübernahme auf den Auszugstermin hin schriftlich bestätigen lässt, muss das dem Vermieter in der Regel reichen. Du solltest die Originale dem Vermieter eingeschrieben zustellen und für dich eine Kopie aufbewahren.

Rechtsberatung

Information / Rechtsberatung

Unentgeltliche Rechtsauskünfte zu mietrechtlichen Fragen bekommst du bei:
 
Gerichtspraktikanten des Landesgerichts
Tel. +423/236 65 31
 
Für Fragen bezüglich Mietbeiträge für Familien wende dich an:
Amt für Wohnungswesen
info@aww.llv.li / Tel. +423/236 69 11

RADIO / TV / TELEFON / INTERNET

Radios und Fernsehapparate sind in Liechtenstein gebührenpflichtig und müssen angemeldet werden. Wenn man den TV Anschluss nicht möchte, muss man dies FL1 melden, damit der Anschluss plombiert werden kann. Die Gebühr für Radio wird weiterhin erhoben.
Genaue Informationen finden Sie auf der Website von FL1 .
Es gibt einen lokalen Radiosender (Radio Liechtenstein) sowie einen lokalen TV Sender (FL1TV).

Um in Liechtenstein einen Festanschluss einzurichten, musst du dich beim Telefonnetzanbieter Telecom Liechtenstein anmelden. Auf der Website der Telecom Liechtenstein findest du Partnerfirmen für die Installation deines Telefonanschlusses. Weitere detaillierte Informationen und Anbieter sind beim Amt für Kommunikation in Vaduz erhältlich.

Die internationale Vorwahl für Liechtenstein ist 00423. Anschliessend muss die Nummer ohne (0) eingegeben werden.

Müll

In Liechtenstein wird der Müll getrennt und sortiert nach Papier/Karton, Verpackungsglas, Eisen / Buntmetalle, Weissbleck, Aluminium, Mineral- und Speiseöle, Elektroapparate / Kühlgeräte / Entladungslampen, Batterien, Textilien und Sonderabfälle.

Der Restmüll wird in den Müllsäcken entsorgt. Die Müllentsorgungsgebühren werden durch die Verwendung von speziellen Gebührenmarken eingehoben. Nur Abfallsäcke mit Gebührenmarken werden durch die Müllabfuhr entsorgt. Die Gebührenmarken sowie Abfallsäcke erhältst du in fast allen Lebensmittelgeschäften in Liechtenstein. Gebühren und Details können beim Entsorgungsprofi abgefragt werden.

Haustier

Falls du dein Haustier mit nach Liechtenstein nehmen willst, erkunde dich bitte frühzeitig über die hierbei zu beachtenden Vorschriften hier.
Die Einreisebestimmungen sind unterschiedlich in Bezug auf die Tierart, das Alter des Tieres und aus welchem Land sie einreisen. Ob duein Haustier in der angemieteten Wohnung halten darfst, musst du jeweils direkt mit dem Vermieter vereinbaren.