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Wohnen

ARBEITEN IN LIECHTENSTEIN - GRENZGÄNGERMELDEBESTÄTIGUNG (GMB)

Innert den ersten 10 Tagen nach Arbeitsbeginn muss die Meldung der Grenzgängertätigkeit beim Ausländer-und Passamt im Fürstentum Liechtenstein (APA) und Ansuchen der so genannten Grenzgängermeldebestätigung (GMB), welche zu einer Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Liechtenstein berechtigt, erfolgen. Die Personalabteilung wird in der Regel die GMB für Sie beantragen, sofern die Daten verfügbar sind, geschieht dies bereits im Vorfeld und vor dem ersten Arbeitstag.

 

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WOHNEN IN LIECHTENSTEIN

Aufgrund der bestehenden Bestimmungen in Liechtenstein, ist die Aufnahme einer Tätigkeit in einem liechtensteinischen Unternehmen nicht automatisch mit dem Aufenthalt in Liechtenstein gleichzusetzen. Rund die Hälfte der 32‘000 in Liechtenstein Beschäftigten sind Grenzgänger, d.h. arbeiten zwar in Liechtenstein wohnen im Grenzgebiet zu Liechtenstein.
 
Besonderer Hinweis für die Möglichkeit einer Aufenthaltsbewilligung in Liechtenstein:
Im Rahmen eines speziellen Auslosungsverfahren angelehnt an das „Green Card Verfahren“ in Amerika verlost Liechtenstein jährlich und insgesamt 36 Aufenthaltsbewilligungen an EWR-Staatsbürger. Die Verlosungen finden jährlich 2-mal statt und die Einreichfristen sind jeweils vom 1.2. bis 28./29.2. und vom 1.8. – 31.8.! Weitere Details entnehmen Sie der Website des Ausländer- und Passamtes. Hier ist insbesondere auch darauf zu achten, dass die Gebühren für die Vor- und Schlussauslosung fristgerecht (Valutadatum) bezahlt werden.

AUFENTHALTSBEWILLIGUNG IN DEUTSCHLAND

Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union können ohne Visum nach Deutschland einreisen.
Ausländerinnen und Ausländer aus anderen Herkunftsländern benötigen grundsätzlich ein Visum. Es ist auch möglich, innerhalb der ersten 90 Tage ohne Visum nach DE einzureisen. Danach ist ein elektronischer Aufenthaltstitel zwingend erforderlich.
Jeder der nach Deutschland zieht, um hier zu arbeiten, zu studieren oder mehr als drei Monat zu leben, muss seinen Wohnsitz in der ersten Woche beim Einwohnermeldebehörde/Bürgeramt anmelden. Sie müssen sich auch anmelden, wenn Sie ein Praktikum machen möchten. Ausserdem ist die Meldebescheinigung wichtig. Diese bekommen Sie nur, wenn Sie sich angemeldet haben. Ohne diese kann zum Beispiel kein Konto in Deutschland eröffnet und keine Verträge unterzeichnet werden.
Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung auf dem Einwohnermeldeamt (innerhalb 1 Woche nach Zuzug)

  • Personalausweise oder Reisepässe der anzumeldenden Personen
  • Meldeformular des Einwohnermeldeamtes
  • Wohnungsgeberbestätigung

Das Meldeformular erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro. Viele Städte bieten die Formulare auch online zum Ausfüllen und Ausdrucken an.

Weitere Informationen:
www.meldebox.de

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)

  • Aktueller Nationalpass
  • Aktueller Aufenthaltstitel
  • Aktuelles biometrisches Passfoto
  • Arbeitsgenehmigung der zuständigen Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
  • Aktueller Arbeitsvertrag
  • Vom Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitsbescheinigung
  • Die letzten 3 Gehaltsabrechnungen
  • Vom Arbeitgeber ausgefüllte Stellenbeschreibung

Ausländische Dokumente müssen mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche vorgelegt werden, wobei englischsprachige Dokumente in der Regel auch ohne Übersetzung akzeptiert werden.
Aufgrund der Erfahrung empfiehlt sich eine Anmeldung bei der Gemeinde auch, wenn Sie noch keine Wohnung gefunden haben (Anmeldung auf die Hoteladresse). Sobald Sie bei Ihrer Anmeldung angeben, entweder der römisch-katholischen oder protestantischen Kirche anzugehören, unterrichtet die Gemeinde automatisch das zuständige Kirchensteueramt. Auch das zuständige Wohnsitz-Finanzamt wird automatisch informiert

STEUER ID

Wenn Sie sich in Deutschland anmelden, erhalten Sie automatisch eine deutsche Steueridentifikationsnummer. Diese ist unveränderlich und muss bei allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen an das Finanzamt und auch bei der Steuererklärung angegeben werden.

Konsulat

KONSULAT

Melden Sie sich bei der Botschaft oder einem Konsulat Ihres Landes, damit Sie in Ihrem Heimatland ordnungsgemäss mit ausländischem Wohnsitz registriert sind.

WOHNUNGSSUCHE

Gemäss Ihrer Integrationsvereinbarung werden Sie durch einen Relocation Partner bei der Wohnungssuche unterstützt.

Vorab können Sie sich über aktuelle Wohnungsangebote unter folgenden Links ein Bild machen:

Auf Seiten wie eBay Kleinanzeigen, Immobilienscout24 und Immonet, können Sie viele Anzeigen finden und nach Ihren Kriterien durchsuchen. Wenn sie nach einem Zimmer in einer Wohngemeinschaft (WG) suchen, ist WG-gesucht eine mögliche Suchseite. Vor allem bei der Suche nach einem WG-Zimmer kann es sich auch lohnen auf Schwarzen Brettern in den Universitäten und in verschiedenen lokalen facebook-Gruppen nach einem passenden Zimmer zu suchen oder einen eigenen Aufruf zu starten.

Nach Ihrem offiziellen Start bei Hilti finden Sie im Flohmarkt auf REDi Angebote von Hilti Mitarbeitern.

Mietvertrag

MIETVERTRAGSABSCHLUSS

Lesen Sie den Mietvertrag genau durch, bevor Sie ihn unterschreiben. Lassen Sie bei der Übergabe der Wohnung alle Schäden in der Wohnung genau dokumentieren und machen Sie Fotos davon. Andernfalls werden Sie bei einem späteren Auszug für diese Schäden verantwortlich gemacht.

DAUER DES VERTRAGS

In der Regel wird das Mietverhältnis unbefristet vereinbart, die gesetzlichen Kündigungsfristen betragen 3 Monate zum Monatsende. Es empfiehlt sich die Aufnahme der Diplomatenklausel.

Mietzins

MIETZINS UND BETRIEBSKOSTEN

Der Mietzins wird unterteilt in Nettomiete und Nebenkosten. Die Nebenkosten umfassen in der Regel Heizung, Wasser, Allgemeinstrom, Verwaltungsgebühren, etc.

STROM UND NEBENKOSTEN / ENERGIEVERSORGUNG

Strom ist nicht in der Miete enthalten, Sie müssen Strom also zusätzlich zur Miete bezahlen. Um die Anmeldung bei einem Stromanbieter müssen Sie sich selbst kümmern. Es lohnt sich verschiedene Angebote zu vergleichen und so den für Sie günstigsten Tarif zu finden. Tarifrechner wie z.B. Check24 können hier helfen. Strom– und Wassergebühren sowie allgemeine Nebenkosten werden zunächst pauschal abgerechnet. Am Ende eines Jahres werden die Gebühren dann nach dem konkreten Verbrauch abgerechnet (sog. Nebenkostenabrechnung).

Weiter Auskünfte über Gas, Wasser und Strom im Kreis Lindau sind erhältlich bei den Stadtwerken:

Stadtwerke Lindau (Bodensee)
Auenstraße 12
88131 Lindau (Bodensee) D

KAUTION (MIETZINSDEPOT)

In der Regel müssen sie direkt nach der Unterzeichnung des Mietvertrags eine Kaution für die Wohnung bezahlen. Für die Kaution darf der Vermieter höchstens drei Kaltmieten verlangen. Wenn Sie keine Kosten durch Schäden in der Wohnung verursachen, muss Ihr Vermieter bei Ihrem Auszug die Kaution (mit Zinsen) an Sie zurückzahlen.

WOHNUNGS- UND SCHLÜSSELÜBERGABE

Sowohl beim Ein- als auch beim Auszug sollten Sie bei der Wohnungs- und Schlüsselübergabe zusammen mit dem Vermieter ein genaues Übergabeprotokoll erstellen. In diesem Protokoll wird der aktuelle Zustand der Wohnung dokumentiert, etwaige Schäden oder noch zu erledigende Reparaturarbeiten werden schriftlich festgehalten.
 

SCHÄDEN UND MÄNGEL WÄHREND DER MIETDAUER

So genannte kleine Ausbesserungen müssen Sie selber bezahlen. Diese dürfen aber selber ausgeführt werden. Grössere Mängel sind dem Vermieter sofort schriftlich zu melden. Wer selber einen Reparaturauftrag erteilt, haftet gegenüber den Handwerkern. Das Mietobjekt sollte ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht verändert werden.

Beim Auszug haften Sie nicht für die normale Abnützung von Wohnung und Einrichtungsgegenständen, sondern nur für vorsätzlich verursachte Schäden, für verlorene Gegenstände oder für eine übermässige Abnützung. Verlangt der Vermieter bei Mietende die Instandsetzung, so muss er beweisen, dass die Räume bei Mietbeginn mängelfrei waren.

Hier sind alle Regelungen des Mietvertrages zu berücksichtigen.

KÜNDIGUNG UND VORZEITIGER AUSZUG

Wer ausserhalb der vertraglichen Termine ausziehen möchte, sollte unbedingt per Einschreiben kündigen und den Vermieter über den vorzeitigen Auszug informieren. Grundsätzlich haften Sie für alle mietvertraglichen Verpflichtungen, insbesondere Mietzinszahlungen bis zum ersten vertraglich möglichen Kündigungstermin.

Dem können Sie entgehen, indem Sie dem Vermieter potentielle Nachmieter anbieten. Wenn Sie mindestens von drei ErsatzmieterInnen eine Bereitschaft zur Wohnungsübernahme auf den Auszugstermin hin schriftlich vorweisen können, muss das dem Vermieter in der Regel reichen. Originale dem Vermieter eingeschrieben zustellen, Kopien aufbewahren.

Fragen Informationen

INFORMATIONEN / RECHTSBERATUNG

Mieter in Deutschland sind rechtlich gut geschützt. Wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle für Mieter. Diese speziellen Beratungsstellen heißen meistens Mieterschutzbund oder Mieterverein. Die Mitarbeiter dort helfen Ihnen bei allen Schwierigkeiten und unterstützen Sie bei Streitigkeiten mit dem Vermieter.

Alle Informationen zum Deutschen Mietrecht erhalten Sie unter folgendem Link.

RADIO / TV

Wenn Sie den Fernseher oder das Radio anschalten, können Sie zwischen einer Vielzahl von Sendern wählen. Die Unternehmen, die diese Sender betreiben, unterteilen sich in zwei Gruppen: den privaten Rundfunk und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Private Rundfunkunternehmen finanzieren sich durch Werbung. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, zum Beispiel ARD und ZDF, werden zum größten Teil durch den Rundfunkbeitrag finanziert. Mit dem Rundfunkbeitrag bezahlen also alle in Deutschland gemeldeten Personen dafür, dass sie die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nutzen können – egal, ob sie das wirklich tun oder nicht. Grundsätzlich muss jede volljährige Person den Beitrag bezahlen. Bezahlt wird der Beitrag allerdings pro Haushalt und nicht pro Kopf. Es gilt: Eine Wohnung, ein Beitrag.

Der Rundfunkbeitrag wird nicht automatisch eingezogen. Sie müssen sich dafür anmelden. Das machen Sie unter rundfunkbeitrag.deAn- oder ummelden müssen Sie Ihre Wohnung innerhalb eines Monats. Machen Sie das nicht, droht Ihnen eine Geldbusse.

Links:
Rundfunkbeitrag
Rundfunkbeitrag (in diversen Sprachen)

TELEFON / INTERNET

Die Tarife von Telefon und Internet werden zunehmend unüberschaubarer. Jeder Anbieter hat andere Modelle, die sich zudem oftmals ändern. Aktualisierte Tarife und Vergleichsangebote finden Sie hier:

Festnetz Vergleich
billigertelefonieren
Check24
Teltarif

 
Die internationale Vorwahl für Deutschland ist  0049. Anschliessend muss bei der Vorwahl die  (0) nicht mehr gewählt werden.

MÜLL

In Deutschland legt man grossen Wert auf Mülltrennung. Das hat vor allem ökologische Gründe, denn der getrennt gesammelte Müll wird wiederverwertet. Müll wird nicht nur in den Wohnhäusern und Wohnheimen getrennt, sondern auch an öffentlichen Gebäuden wie am Bahnhof oder Flughafen.
In jede Tonne darf nur bestimmter Müll geworfen werden:

  • Gelbe Tonne (auch „Gelber Sack“ oder „Grüner-Punkt-Müll“): Leichtstoffverpackungen, also alle Verpackungen, die nicht aus Glas oder Papier sind (zum Beispiel Alufolien, Plastiktüten, Konservendosen, Joghurtbecher, Saft- und Milchkartons/Tetra-packs, Folien, Kunststoffflaschen, Kaffeeverpackungen)
  • Grüne oder blaue Tonne: Papierabfälle und Pappe (zum Beispiel Papiertüten, Zeitungen, Kataloge, Schreibpapier, Kartons, Zigarettenschachteln). Bitte beachten Sie: Sehr schmutziges Altpapier muss in die Restmülltonne und Saft- und Milchkartons/Tetra-packs in den gelben Sack bzw. die gelbe Tonne.
  • Schwarze oder graue Tonne: Restmüll oder Hausmüll und alle Abfälle, die nicht wiederverwertet werden können (zum Beispiel Porzellan, Hygieneartikel, verschmutzte Verpackungen, kaputte Schuhe oder Gebrauchsgegenstände, Staubsaugerbeutel, Windeln, Zigarettenkippen, Fensterglas)
  • Bioabfall oder braune Tonne: Kompostierbare Küchen- und Gartenabfälle (zum Beispiel Kaffee- und Teesatz, Obst- und Gemüsereste, Eier- und Fruchtschalen, Blätter). 

 
Die jeweiligen Abfuhrtermine werden örtlich festgelegt. Weitere Auskünfte erhalten Sie daher bei der Gemeindeverwaltung in Ihrem Wohnort sowie unter folgenden Links:
 
Abfallberatung
Abfallratgeber Bayern
Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Pfand
Das deutsche Pfandsystem ist innerhalb der Mülltrennung ein Thema für sich. Wenn Sie bestimmte Plastik- und Glasflaschen im Supermarkt zurückgeben, bekommen Sie etwas Geld zurück. Das nennt man „Pfand“. Es gibt zwei verschiedene Arten dieser speziellen Flaschen:

  • Auf Einwegflaschen (die recycelt werden) finden Sie ein viereckiges Zeichen mit einer Dose und einer Flasche, die von einem Pfeil umschlungen sind (das Logo der Deutschen Pfand-System GmbH). Auf Flaschen oder Dosen mit solch einem Symbol erhalten Sie an der Leergutannahmestelle in jedem Supermarkt 25 Cent Pfand zurück.
  • Auf Mehrwegflaschen (die gewaschen und wieder befüllt werden) finden Sie entweder gar keine Kennzeichnung, einen „blauen Engel“ oder das Wort „Mehrweg(-Flasche)“, „Leihflasche“ oder „Pfandflasche“. Für Mehrwegflaschen erhalten Sie 15 Cent Pfand zurück. Bei Bierflaschen sind es nur 8 Cent.

Wenn Sie selbst keine Zeit oder Lust haben Ihre Pfandflaschen zurückzubringen, können Sie sie auch gut sichtbar neben einem Abfalleimer auf der Straße stellen. Es gibt viele Leute in Deutschland, die diese Flaschen sammeln und sich so ein bisschen Geld dazuverdienen.

HAUSTIER

Die Einreisebestimmungen sind unterschiedlich in Bezug auf die Tierart, das Alter des Tieres und aus welchem Land sie einreisen. Ob Sie ein Haustier in der angemieteten Wohnung halten dürfen, müssen Sie jeweils direkt mit dem Vermieter vereinbaren.

Der Hundehalter ist verpflichtet, den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung bzw. nach Umzug in eine neue Gemeinde steuerlich anzumelden. Das Anmelden oder Ummelden kann in vielen Städten schriftlich erfolgen, oft auch telefonisch, online oder per E-Mail. Eine persönliche Anmeldung ist nur in den wenigsten Gemeinden nötig.
 
Weitere Informationen:
www.meldebox.de/Hundesteuer